Studienfinanzierung in Eigenleistung

Der Großteil der Fernstudierenden kommt aus eigener Kraft für die Lebenshaltung und die studienbedingten Kosten auf. Die Struktur der Fernstudienprogramme ist optimal geeignet, parallel mindestens in Teilzeit zu arbeiten. Häufig sind Unternehmen mit weiterbildungsaffinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit, sich durch bestimmte Arbeitszeitmodelle und direkte Förderungen an der Studienfinanzierung für ein Fernstudium Wirtschaftsrecht zu beteiligen. Individuelle Absprachen, wie eine potentielle Förderung durch den Arbeitgeber geregelt werden kann, sollten möglichst vor Studienbeginn getroffen werden.

Vollzeitstudierende im Bachelorstudium können häufig bei der Finanzierung des Fernstudiums zumindest partiell auf die Familie zählen, da Eltern bis zu einer bestimmten Altersgrenze während der Erstausbildung in den meisten Fällen unterhaltspflichtig sind. Auch in diesen Fällen ist mehrheitlich ein Zuverdienst aus finanziellen und studienbedingten Gründen notwendig.

Die dritte Option der Eigenfinanzierung des Fernstudiums Wirtschaftsrecht ist ein Darlehen, das nach Studienabschluss rückzahlbar ist. Formen für diese Studienfinanzierung sind zum einen das Privatdarlehen bei Freunden und bei der Familie, zum anderen die Aufnahme eines Studiendarlehens bei einem privaten oder öffentlichen Kreditinstitut. In beiden Fällen ist es sinnvoll, vor allem die Rückzahlungsbedingungen miteinander zu vergleichen.

Finanzielle Vorteile beim Fernstudium Wirtschaftsrecht

Studierende, die neben den Fernstudium Wirtschaftsrecht in Teil- oder Vollzeit arbeiten, können die Studienkosten ganz oder teilweise in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigen. Für das Bachelorstudium, falls es zugleich die Erstausbildung ist, kommt eine Anrechnung als Sonderausgaben in Betracht. Weiterführende Studiengänge können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten steuermindernd anerkannt werden. Die individuellen Rahmenbedingungen wie

  • Einhaltung der Regelstudienzeit,
  • Berufsbezogenheit des Studiums und/oder
  • einnahme- und familiär bedingte Beschränkungen

können von Steuerberatungen und Steuerhilfeorganisationen geklärt werden.

Finanzierung des Fernstudiums Wirtschaftsrecht durch Unterstützungsleistungen

Studierende können bei Vorliegen bestimmter Bedingungen auf ein Spektrum an öffentlichen Transferleistungen zurückgreifen:

  • Aufstockungsleistungen nach dem SGB II,
  • Bafög,
  • Kindergeld oder
  • Wohngeld

können grundsätzlich abhängig von der jeweiligen Lebenssituation und dem gewählten Studienprogramm in Frage kommen. Eine Beratung bei Bürger- und Sozialämtern am Wohnort klärt die individuelle Anspruchsgrundlage.

Die private Studienfinanzierung ist im Wesentlichen in Form von Stipendien möglich.

  • Stiftungen,
  • Unternehmen und
  • gesellschaftliche Organisationen

bieten Studienstipendien als Sach- und Finanzleistungen in unterschiedlicher Höhe. Die Studienberatungen der Hochschulen sind bei der Suche nach der passenden Förderungen hilfreich.

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